Fragen & Antworten

Paraguay???

Paraguay ist ein Binnenstaat in Südamerika, der im Osten an Brasilien, im Süden und Westen an Argentinien und im Norden und Westen an Bolivien grenzt. Der Name des Staates bedeutet „Wasser, das zum Wasser geht“, abgeleitet von der Sprache der Ureinwohner, Guaraní: pará („Ozean“), gua („zu/von“) und y („Wasser“). Der Ausdruck bezieht sich auf Guaraní meist nur auf die Hauptstadt Asunción, aber auf Spanisch auf das gesamte Staatsgebiet.

Die Fläche von Paraguay: 406.752 Quadratkilometer Bevölkerung: ca. 6.120.000 Einwohner mit einem jährlichen Wachstum von ungefähr 2%, Asunción die Hauptstadt hat ca. 520.000 Einwohner, die Sprache ist Spanisch und Guaraní, es besteht Religionsfreiheit und der überwiegende Teil der Bevölkerung ist römisch-katholisch.


Gibt es Berge in Paraguay?

Ja, den Sierra de Amambay, Sierra de Mbaracayú und Cordillera de Caaguazú aber keine Erhebung ist höher als 700 Meter.


Wie heißen die bekanntesten Flüsse?

Da sind der Paraguay, der Paraná, der Pilcomayo und der Apa.


Wie ist das Klima in Paraguay?

Es ist subtropisch bis tropisch, mit ausgeprägten Unterschieden zwischen den Jahreszeiten. Im Frühling und Sommer (September bis März) reichen die Temperaturen von ca. 25º C bis 45º C, angenehm mild und nachts kühl wird es im Herbst (Mai/Juni). Dagegen fällt die Temperatur im Winter (Juli/August) an einigen Orten bis unter den Gefrierpunkt.  

Welche Kleidung?

Dem Klima angemessen sind leichte, luftdurchlässige Baumwollkleidungsstücke und im Winter zusätzlich Pullover, Jacken das Richtige aber auch ein paar dicke Socken sollte man dabei haben.


Wie ist die medizinische Grundversorgung?

Sie ist ausreichend und vor allem in und um Asunción durch eine Vielzahl von Ärzten und Krankenhäusern gesichert.

Welche Impfungen sind erforderlich?

Grundsätzlich sind für einen Besuch in Paraguay keine Impfungen erforderlich, insbesondere wenn dieser nur in die Hauptstadt oder die touristisch erschlossenen Gebiete führt. Das Auswärtige Amt empfiehlt zwar einen Impfschutz gegen Gelbfieber, Tetanus, Diphtherie, ggf. Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, jedoch kann man seinen Aufenthalt auch ohne diese Impfungen sorglos überstehen und genießen. Dieses liegt aber im eigenen Ermessen.


Wie weit von A nach B?

Ein paar Entfernungen von Asuncion ins Landesinnere
Caacupé 50 km
Ayolas 310 km
Ciudad del Este 330 km
Encarnación 365 km
Filadelfia (Chaco) 450 km
Pedro Juan Caballero 531 km


Währung und Geldwechsel?

Die paraguayische Währung ist der Guaraní (Gs.). Im November 2009 erhält man für einen US-Dollar etwa ca. 4.800 Gs und für einen Euro bekommt man zur Zeit ca.7.000 Gs.In jeder größeren Ortschaft kann man Bankautomaten finden und mit seiner Kreditkarte Geld ziehen oder in einen der vielen Wechselstuben sein Geld in Guaranies wechseln.


Wann sind die gesetzlichen Feiertage?

01. Januar Neujahr
01. März Heldengedenktag
Beweglich Gründonnerstag
Beweglich Karfreitag
01. Mai Tag der Arbeit
15. Mai Unabhängigkeitstag
12. Juni Friedensschluss im Chacokrieg
15. August Gründung von Asunción
29. September Schlacht von Boquerón (Chacokrieg)
08. Dezember Maria Empfängnis (Wallfahrtstag von Caacupé)
25. Dezember Weihnachtstag


Telefon?

Die internationale Vorwahl von Paraguay ist 00595, die

wichtigsten nationalen Vorwahlen sind:
Caacupé 0511
Asunción 021
Ciudad del Este 061
Encarnación 071
San Bernardino 0512
Die Vorwahl aus Paraguay nach Deutschland ist 00249.


Was für Stromspannung gibt es in Paraguay?

220 V, 50 Hz. Wechselstrom. Es werden meistens Flachstecker verwendet, sollten die Stecker nicht passen ist dies ist kein Problem da es hier die passenden Adapter zu kaufen gibt.


Wie ist die Zeitverschiebung?

Von März bis September/Oktober ist paraguayische Winterzeit, der Zeitunterschied zu Mitteleuropa minus 6 Stunden (12 Uhr Paraguay = 18 Uhr Deutschland). Von Ende Oktober bis Ende März (deutsche Winterzeit) beträgt der Zeitunterschied minus 4 Stunden.


Öffnungszeiten der Geschäfte und sonstiges?

Geschäfte öffnen regelmäßig um 08.00 Uhr und sind dann bis in den Abend geöffnet (19.30 Uhr), leichte Abweichungen sind möglich. Die großen Supermärkte haben bis 22.00 Uhr abends geöffnet. In Behörden findet nur von 7.00 bis max 13.00 Uhr Publikumsverkehr statt. Banken sind von 08.30 bis 13.00 Uhr, einige bis in den frühen Nachmittag hinein geöffnet. An Samstagen sind die meisten Läden vormittags geöffnet. Supermärkte und kleinere Läden in den Stadtteilen sind häufig samstags nachmittags und sonntags (teilweise nur am Morgen) geöffnet.
Die meisten Apotheken haben einen 24-Stunden-Service.

Einkaufen in Paraguay?

Die Grundversorgung in Paraguay ist auch für europäische Verhältnisse vollkommen ausreichend.


Rückflugbestätigung?

Der Rückflug ins Herkunftsland sollte 3 Tage vorher bei der zuständigen Fluggesellschaft bestätigt werden.


Was wenn ich länger in Paraguay bleiben möchte?

Obwohl die Einwanderungsbestimmungen in den letzten Jahren verschärft wurden, ist es für europäische Verhältnisse immer noch relativ einfach, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Erste Anlaufstelle in Asunción ist die Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migraciones), Eligio Ayala esquina Caballero.

Tel.: 021 492908 / 446066 / 446673

Zehnjährige Aufenthaltsgenehmigung (Permanente):
Nach der Einreise nach Paraguay kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die dann nicht mehr verlängert werden muss.
Dabei sind nachstehende Dokumente vorzulegen:
-Reisepass des Herkunftslandes
-Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate)
-Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil zum Nachweis des Familienstandes
-Führungszeugnis von Interpol
-Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsministerium (Ministerio de Salud Pública y Bienestar Social, Pettirossi esq. Brasil. Tel.: 204-601/3) oder der zuständigen Behörde des Herkunftslandes
-Lebens- und Wohnsitzbescheinigung (polizeiliche Adresse) der zuständigen Comiseria
-Nachweis der Ordnungsgemäßen Einreise, ausgestellt von der Grenzbehörde
-Zwei farbige Passfotos und Gebührenmarke (Größe: 2,5 cm x 2,5 cm.)
-Zusage eines Arbeitsvertrages oder Vorlage eines Universitätsdiploms
-Nachweis eines Berufsabschlusses (überprüft bei dem Erziehungsministerium, Ministerio de     Educación y Cultura, Pettirossi 277 casi Cap.Figari, Tel. 227284) oder eine Einlage in Höhe von 5.000 US$ auf einer paraguayischen Bank
- Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz durch Vorlage eines Kontoauszuges oder auf den Namen des Antragstellers lautenden Nachweis der Führung einer Firma oder eines Eigentumstitels über eine Immobilie oder des Nachweises eines Berufabschlusses oder eines Universitätsdiploms.
Alle Dokumente müssen im Original mit einer von einem öffentlich bestellten Notar beglaubigten Fotokopie vorgelegt werden. Fremdsprachliche Dokumente sind von einer Übersetzung ins Spanische, die von einem autorisierten Übersetzer angefertigt wurde, zu begleiten. Dies gilt auch für den Reisepass. Im Herkunftsland erworbene Dokumente müssen von der  Paraguayischen Botschaft in Berlin beglaubigt und vom Außenministerium in Asunción (Palma y 14 de mayo „Palacio Benigno López“) überbeglaubigt werden.


Was sollte man noch wissen?

Für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung werden Gebühren erhoben. Das Verfahren ist recht kompliziert und zeitaufwendig, so dass etliche Antragsteller sich eines in diesen Dingen versierten Rechtsanwaltes oder anderen Dienstanbietenden bedienen. Auf jeden Fall sollte man sich zuvor von der Seriosität dieser Person überzeugen oder sich an die AHK wenden.Ebenfalls bei der Dirección General de Migraciones erhält man, als in Paraguay lebender Ausländer, die Wiedereinreisegenehmigung nach Auslandsaufenthalten (Certificado de Retorno), die eine Gültigkeit von drei Jahren hat. Zu beachten ist ferner, dass der Internationale Führerschein von in Paraguay lebenden Ausländern nicht anerkannt wird, so dass diese einen nationalen Führerschein erwerben müssen.

Wichtig: In dem Moment in dem alle geforderten Unterlagen bei der Einwanderungsbehörde eingereicht sind, erhält man ein Zertifikat darüber „mesa de entrada“. Dieses Zertifikat gilt bis zur endgültigen Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung als Provisorium und muss alle drei Monate der Behörde zum Abstempeln  vorgelegt werden.